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Bundestags-Wahl 2025

Bundestags-Wahl. Was ist das?

Am 23. September 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. 


Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.
Der Bundestag redet über wichtige Sachen.

Die Abgeordneten reden zum Beispiel über:

  • den Verkehr,
  • die Versicherungen für Kranke oder Arbeitslose,
  • die Höhe der Mehrwertsteuer beim Einkaufen
  • und darüber, wann jemand deutscher Bürger werden darf.

Informationen der Bundes-Wahl-Leiterin

Die Abgeordneten

Es gibt im Bundestag viel zu besprechen und zu entscheiden.
Die Abgeordneten im Bundestag haben viel zu tun.

In Deutschland gibt es viele Millionen Bürger und Bürgerinnen.
Wenn alle die Arbeit eines oder einer Abgeordneten machen,
kann niemand einen anderen Beruf machen.
Es gibt dann keine Bäckerinnen, Lehrer oder Busfahrerinnen.
Dann kann man in Deutschland nicht gut leben.

Deshalb wählen die Bürger und Bürgerinnen Vertreter.
Diese nennt man Abgeordnete.
Die Bürger und Bürgerinnen wählen die Abgeordneten für 4 Jahre.

Die Abgeordneten sind Vertreter aller Bürger und Bürgerinnen.

Das Volk wählt den Bundestag, also das Parlament.

Der Bundestag entscheidet dann zum Beispiel über Gesetze,
wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und
kontrolliert die Regierung.

Deshalb nennt man die Demokratie in Deutschland auch
eine parlamentarische Demokratie.

Nochmal kurz zusammengefasst

Das wird gewählt:

  • Unsere Vertreter für den Bundestag

Alle Menschen ab 18 dürfen wählen.

Die Wahl ist alle 4 Jahre.

Wer darf wählen?

Die Wählerinnen und Wähler müssen:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben
    mindestens 18 Jahre alt sein
    im Wähler-Verzeichnis stehen.
  • Wenn eine Person nicht lesen kann,
    dann kann sie eine Person zur Wahl mitnehmen,
    die ihr dabei hilft.

Wenn eine Person eine körperliche Behinderung hat,
dann kann sie zur Unterstützung
eine Person zur Wahl mitnehmen.

Die Hilfs-Person darf die Wählerin oder den Wähler nicht beeinflussen.
Das heißt:
Die Wählerin oder der Wähler entscheidet alleine,
wen sie oder er wählen möchte.
Die Hilfs-Person muss
die Wahl geheim halten.

Eine blinde Person
oder eine Person mit einer Sehbehinderung
kann als Hilfsmittel eine Stimm-Zettel-Schablone mitnehmen.

Seit 2019 dürfen auch Menschen wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung haben.
Und seit 2019 dürfen auch Menschen, die schuldunfähig sind und nach einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus sind, wählen.

Wie wählt man?

Jeder Wähler bekommt einen Brief.
Der Brief kommt ein paar Wochen vor der Wahl.
Diesen Brief nennt man auch: Wahl-Benachrichtigung.

Auf dem Brief steht eine Adresse.
Die Adresse ist von dem Ort
wo man wählen kann.
Den Ort nennt man auch: Wahl-Raum.

Am Tag der Wahl geht man zum Wahl-Raum.
Man kann ab 8 Uhr morgens kommen.
Um 18 Uhr abends macht der Wahl-Raum zu.
Danach kann man nicht mehr wählen.

Man muss seinen Personal-Ausweis mitbringen.
Den Personal-Ausweis und die Wahl-Benachrichtigung
muss man im Wahl-Raum vorzeigen.

Stimm-Zettel

Wenn Sie bei der Bundestags-Wahl wählen gehen,
bekommen Sie einen Stimm-Zettel
und Sie haben 2 Stimmen.

Das heißt:
Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 2 Kästchen ankreuzen.
Es gibt die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme.

Die Erst-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der linken Hälfte.
Da stehen die Bewerber
von dem Wahl-Kreis.
Das sind die Wahl-Kreis-Bewerber.
In jedem Wahl-Kreis gibt es andere Wahl-Kreis-Bewerber.

Mit der Erst-Stimme können Sie einen Bewerber
von Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Der Bewerber mit den meisten Stimmen
kommt direkt in den Bundestag.

Bei jedem Bewerber steht
der Wohnort und der Beruf dabei.
Außerdem steht dort,
in welcher Partei er ist.

Die Zweit-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der rechten Seite.
Die Zweit-Stimme hat die Farbe blau.
Damit können Sie eine Partei wählen.
Wenn eine Partei viele Zweit-Stimmen bekommt,
dann hat sie mehr Abgeordnete im Bundestag.
Man sagt dazu:
Sie hat mehr Sitze im Bundestag.

Unter dem Namen von jeder Partei
stehen 5 Namen von Personen.
Das sind die ersten 5 Bewerber für diese Partei.

Wenn Sie Ihren Stimm-Zettel ausgefüllt haben,
dann falten Sie ihn zusammen.
Es darf niemand sehen,
wen Sie gewählt haben.
Werfen Sie den Stimm-Zettel dann in die Wahl-Urne.

Wählen

Das ist ganz einfach:

Man macht auf dem Stimm-Zettel ein Kreuz.
Das Kreuz macht man bei der Partei oder dem Kandidaten,
den man wählen möchte.
Hinter jeder Partei und jedem Namen ist ein kleiner Kreis.
Das Kreuz macht man in den Kreis.

Es gibt wichtige Regeln:

Auf dem Stimm-Zettel darf man nur ein Kreuz machen.
Man muss das Kreuz ganz genau erkennen.
Man darf nichts auf den Stimm-Zettel schreiben.
Man darf nur das Kreuz machen.
Man muss das Kreuz alleine machen.
Keiner darf zusehen.
Das nennt man auch: geheime Wahl.
Keiner kann einem vorschreiben,
wen oder was man wählen soll.
Man kann wählen,
wen oder was man will.
Das nennt man auch: freie Wahl.

Wenn man die Kreuze gemacht hat,
muss man die Stimm-Zettel zusammenfalten.
Niemand darf sehen,
was man angekreuzt hat.

Der Stimm-Zettel kommt dann in eine Wahl-Urne.
Ein Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.
Den Stimm-Zettel wirft man in den Schlitz.
Dann ist man fertig und hat gewählt.

Hilfen beim Wählen

Hilfe für Menschen mit einer Seh-Behinderung

Für seh-behinderte Menschen gibt es ein Hilfs-Mittel.
Es heißt Stimm-Zettel-Schablone.
Die Schablone ist aus Pappe.
Der Stimm-Zettel wird in die Schablone hinein geschoben.
Die Schablone hat Löcher.
Dort können Sie ankreuzen.

Hier bekommen Sie die Hilfs-Mittel:

Telefon-Nummer: 0 21 59 - 96550

Andere Hilfen

Können Sie den Stift nicht alleine benutzen?
Oder können Sie nicht lesen?
Fragen Sie einen Wahl-Helfer oder eine Wahl-Helferin nach Hilfe.
Oder bringen Sie eine Person mit, die Ihnen helfen kann.
Die Person darf mit Ihnen in die Wahl-Kabine gehen.

Sie kann Ihnen den Stimm-Zettel vorlesen.
Sie kann auch das Kreuz für Sie machen.
Aber Sie allein entscheiden.
Die Person darf nur das tun, was Sie wollen.
Die Person darf Ihre Entscheidung nicht verraten.
Denn Wahlen sind geheim.

Brief-Wahl: Wie geht das?

Mit der Brief-Wahl können Sie von zu Hause aus wählen.
Die Brief-Wahl ist vor dem Wahl-Tag.
Die Wahl-Unterlagen bekommen Sie mit der Post oder im Wahl-Amt.

Was müssen Sie tun?

Für die Brief-Wahl müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie beim Wahl-Amt Ihrer Gemeinde.
Der Antrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahl-Benachrichtigung.
Er heißt Wahl-Schein-Antrag.

Das ist wichtig bei dem Antrag:

  1. Füllen Sie den Antrag aus.
    Sie dürfen sich helfen lassen.
    Auch eine Hilfs-Person kann den Antrag ausfüllen.
  2. Unterschreiben Sie den Antrag mit Ihrem Namen.
    Schreiben Sie auch das Datum dazu.
  3. Geben Sie den Antrag bei dem Wahl-Amt ab.
    Oder schicken Sie ihn mit der Post dorthin.
    Kleben Sie eine Briefmarke auf den Umschlag.
    Der Antrag muss bis zum Freitag vor dem Wahl-Tag um 18 Uhr im Wahl-Amt ankommen.

Danach bekommen Sie den Stimm-Zettel mit der Post.

Sie dürfen sich helfen lassen.

  1. Sie nehmen den Stimm-Zettel.
    Sie füllen den Stimm-Zettel aus.
  2. Danach falten Sie den Stimm-Zettel.
  3. Legen Sie den Stimm-Zettel
    in den blauen Stimm-Zettel-Umschlag.
    Kleben Sie den blauen Umschlag zu.
  4. Unterschreiben Sie den Wahl-Schein mit Datum.
  5. Stecken Sie den blauen Stimm-Zettel-Umschlag
    und den unterschriebenen Wahl-Schein
    in den roten Umschlag.
  6. Kleben Sie auch den roten Umschlag zu.
    Der rote Umschlag ist der Wahl-Brief.
  7. Werfen Sie den roten Umschlag
    in den Brief-Kasten.
    Sie brauchen keine Briefmarke.
    Das müssen Sie bis zum Freitag
    vor dem Wahl-Tag machen.

Oder Sie geben den roten Umschlag im Wahl-Amt bei Ihrer Stadt/Gemeinde ab. Das müssen Sie bis zum Wahl-Tag um 16 Uhr machen.

Und schon haben Sie gewählt.

Was passiert nach der Wahl?

Um 18 Uhr zählen die Menschen in dem Wahl-Raum die Stimmen:
Sie holen alle Stimm-Zettel aus der Wahl-Urne.
Sie ordnen die Stimm-Zettel.
Sie zählen die Kreuze
für jeden Kandidaten
und für jede Partei.
Dabei darf jeder zusehen.

Wenn die Leute im Wahl-Raum fertig sind,
haben sie ein Ergebnis.
Das Ergebnis schicken sie in die Wahl-Zentrale.

In Bonn gibt es mehr als Wahl-Räume.
In der Wahl-Zentrale sind Menschen,
die die Ergebnisse aus allen Wahl-Räumen zusammenrechnen.

Wenn sie fertig sind,
haben sie das End-Ergebnis.

Dann ist die Bundestags-Wahl vorbei.

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